Kahlschlag am Krusenpad – ein barbarischer Akt

Bäume sind ökologisch wertvoll, ja mit Blick auf den dramatischen Klimawandel von unbezahlbarem Wert. „Vor diesem Hintergrund war die Kahlschlagaktion am Krusenpad ein barbarischer Akt. Auch wenn der Investor formal der Rechtslage nicht zuwidergehandelt hat, gilt: nicht alles was legal ist, ist auch legitim,“ reagierte der Vorsitzende des Umwelt- und Planungsausschusses, Friedhelm Fragemann, auf diese rücksichtslose Vorgehensweise.

Der Investor wollte mit dieser Radikalmaßnahme eine auf der Tagesordnung des Umwelt- und Planungsausschusses und des Rates stehenden Veränderungssperre zuvorkommen, um sich die uneingeschränkte Ausschöpfung der Kapitalrenditemöglichkeiten dieser Immobilie zu sichern. Er hat allerdings die Rechnung ohne den Wirt gemacht; denn UPA und Rat haben in Kombination mit dem Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes „Antoniusstraße/Krusenpad“ gleichwohl eine Veränderungssperre verhängt und somit dem Investor die Möglichkeit verbaut, während des laufenden Verfahrens weitere Maßnahmen zu ergreifen, um eine größtmögliche Ausnutzung der Fläche voranzutreiben und weitere Fakten in seinem Sinne zu schaffen. So wird der B-Plan verbindliche Festsetzungen zur Gewährleistung einer angemessenen, also erheblichen, Durchgrünung treffen. Auch wird der Erhalt des aufstehenden Gebäudes, das wohl nicht als Denkmal ausgewiesen werden kann, aber durchaus von prägendem Charakter ist, noch einmal geprüft.

„Mit einer Baumschutzsatzung, die leider vor geraumer Zeit von einer CDU/FDP-Mehrheit abgeschafft wurde, wäre der wertvolle Baumbestand am Krusenpad allerdings gesichert gewesen“, so abschließend Friedhelm Fragemann.