Im Gegensatz zu den unsinnigen Anschuldigungen und Anträgen der AfD zu dem 2009 geschlossenen Kreditvertrag mit Forward-Zahlerswap der Stadt Dorsten, will die SPD dieses zurückliegende Geschäft nun durch die GPA prüfen lassen. SPD-Fraktionschef Fragemann wies den Vorwurf der AfD an die Verwaltungsspitze, man habe mit dem Abschluss des Forward-Zahlerswaps vorsätzlich gegen zwingende rechtliche Vorgaben verstoßen, als völlig haltlos zurück. „Die gesamte Argumentation der AfD sei die für Populisten und Kurzdenker typische Mischung aus Halb- und Unwahrheiten, gespickt mit unqualifizierten persönlichen Angriffen“ so Fragemann. „Sie entfachen hier nicht mehr als einen Sturm im Wasserglas und haben nichts Justiziables vorzuweisen, wenn die Sache so einfach wäre , wie sie sie darstellen, warum haben sie dann nicht längst eine Dienstaufsichtsbeschwerde angestrebt oder den Weg einer Strafanzeige beschritten?“ so Fragemann weiter.
Der SPD-Antrag zielt auf eine abschließende Bewertung des komplexen Sachverhaltes durch die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA). Damit wäre auch eine angemessene Grundlage für eine sachliche Information der Bürgerinnen und Bürger gegeben. „Wir haben nichts zu verbergen“, so abschließend Fragemann.
Am Ende stimmte dann auch die AfD mit den übrigen Fraktionen dem SPD-Antrag zu, um einigermaßen ihr Gesicht wahren zu können.
Die durch die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) zu klärenden Punkte sind:
- Ist es bei einem Zinsswap-Geschäft marktkonform, dass es eine Laufzeit von 20 Jahren umfasst und erst rund 25 Jahre später beginnt (2033)? Die gleiche Frage stellt sich beim nur einseitigen Kündigungsrecht für die Rechtsnachfolgerin der WestLB (die EAA) nach 10 Jahren Laufzeit im Jahr 2043. Können bei dieser Konstellation Nichtigkeit, vorzeitige schadensfreie Kündbarkeit oder andererseits ein Schadensersatzanspruch an die Rechtsnachfolgerin wegen Fehlberatung in Rede stehen?
- Wie eng und konkret muss ein Zinsswap-Geschäft an laufende und zukünftige Kreditverbindlichkeiten gebunden sein? Reicht auch eine Ableitung – teilweise oder allein – aus zukünftig zu vermutenden noch nicht manifestierten Verbindlichkeiten aus?
- Inwieweit müssen sich die Wertermittlungen zum Forward-Swap und zu den Kreditaufnahmen in Schweizer Franken in den Abschluss- und Bilanzbewertungen der vergangenen Jahre inklusive Risikobewertung wiederfinden? Wie weit muss die Detailtiefe der Darlegungen und Bewertungen gehen, um als ausreichend betrachtet werden zu können?
Ergänzend ist festzustellen, dass Verwaltung und Politik damals in einer schwierigen Situation (strukturelle Unterfinanzierung der Städte und Gemeinden, Welt-Finanzkrise 2008ff) alle möglichen Optionen diskutiert haben, um dem finanziellen Dilemma abzuhelfen. Viele Städte und Gemeinden haben damals auf Wegen, die heute nicht mehr akzeptiert würden, ihr Heil gesucht. Natürlich hatte auch die SPD moralische Bedenken und die Fragen diskutiert, die heute von interessierter Seite erneut aufgeworfen werden. Aus heutiger Sicht ist es allerdings ein Leichtes zu urteilen und es besser zu wissen. Niemand hat das Ausmaß jetziger Zinssenkungen (bis hin zum Phänomen der sogenannten Minus-Zinsen) damals vorausgesehen. Auch nicht renommierte Finanzexperten!
Dieselben Leute, die es heute besser wissen, wären wohl damals über Verwaltung und Politik hergefallen, hätte die Stadt Dorsten die damals modernen Finanzinstrumente zum Wohle der Stadt nicht zu nutzen versucht? Es war im Übrigen die SPD, auf deren Initiative hin die Stadt Dorsten aus allen Derivatgeschäften ausgestiegen ist, bis auf den einen, der jetzt in Rede steht und der der Vermeidung eines Verlustes in Höhe von ca. 1 Mio Euro dienen sollte. Diesen hat die SPD dann – wenn auch mit „Bauchschmerzen“ – mitgetragen. Ob dieser Versuch einer Problemlösung letzten Endes scheitert oder erfolgreich ist, steht allerdings keineswegs fest. Die Behauptung, es sei schon ein Millionen-Schaden entstanden, ist schlicht und einfach falsch. Allenfalls könnte das in der Bilanz reduzierte Eigenkapital zu einem temporären Liquiditätsproblem führen. Möglich ist aber auch, dass in 20 Jahren ein Gewinn realisiert werden kann.
Die von der AfD eingeforderte Überprüfung des Sachverhaltes durch unabhängige Wirtschaftsprüfer hat im Übrigen längst stattgefunden und ist in Dorsten seit Jahren Pflichtübung. Ergebnis dieser Prüfungen war: Keine Beanstandung!